So werden Sie Mitglied, wenn Sie bereits getauft sind:
- Rufen sie bei der Kirchengemeinde an, zu der Sie gehören
möchten.
Die Telefonnummer und Anschrift finden Sie im Telefonbuch
unter „Kirchen,
evangelisch“.
Kirchengemeinden der EKHN
- Sie können auch jede
andere Pfarrerin oder jeden anderen Pfarrer Ihres Vertrauens
anrufen,
um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
- Oder sie nehmen Kontakt
zu einer Eintrittsstelle in Ihrer Region auf:
Eintrittsstellen (Kirchenläden)
- Zum Abschluss des Gespräches mit
dem Pfarrer Ihrer Gemeinde oder der Eintrittsstelle, erklären
Sie
schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr
übernehmen
das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
- Mit der Bestätigung
der Pfarrerin oder des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.
- Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kircheneintritt feiern, indem Sie an einem Abendmahlsgottesdienst teilnehmen. Gern wird die Gemeinde Sie an diesem besonderen Tag auch in ihre Fürbitte mit einschließen, wenn Sie das wollen. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.
Das sollten Sie nach Möglichkeit für das Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer mitbringen:
- einen Nachweis Ihrer Taufe und
- die Austrittsbescheinigung und
Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied:
- Sie können am Abendmahl teilnehmen.
- Sie können Patin oder Pate werden.
- Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
- Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
- Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
- Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.
Falls Sie noch Fragen bewegen, nimmt sich dafür gerne unser
Online-Pfarrer
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Pfarrer
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werden